Neuer Mindestlohn in Frankreich ab 25. März 2021

Der französische Tarifvertrag hat die Mindestlöhne für den Verkehrssektor aktualisiert, die für Fahrer gelten, die ab dem 25.03.2021 in Frankreich arbeiten.

Die Gehaltssätze für ausländische Transportunternehmen, die ihre Fahrer nach Frankreich entsenden, werden dann wie folgt geändert:

Stundenlohn für Arbeitnehmer im Straßentransport von WAREN:

Bitte beachten Sie:

Nach dem französischen Tarifvertrag gehören Fahrer von schweren Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t, die internationale Transporte durchführen, zur Gruppe 7 mit dem Koeffizienten 150M. Der Mindestlohn für diese Fahrer sollte daher 10,49 € brutto pro Stunde betragen.

Weitere Kategorien von Fahrern finden Sie in der folgenden Tabelle:

Koeffizient Stundenlohn Nach 2 Jahren im Unternehmen Nach 5 Jahren im Unternehmen Nach 10 Jahren im Unternehmen Nach 15 Jahren im Unternehmen
110 M – 115 M – 118 M – 120 M 10,25 10,4040 10,6080 10,8120 11,0160
128 M 10,25 10,4346 10,6392 10,8438 11,0484
138 M 10,25 10,4550 10,6600 10,8650 11,0700
150 M 10,49 10,6998 10,9096 11,1194 11,3292
Koeffizient Definition des Fahrerkoeffizienten
110 M – 115 M – 118 M – 120 M Fahrer eines Lastkraftwagens mit einem Gewicht von mindestens 3,5 T und bis einschließlich 11 T GVW
128 M Fahrer eines schweren Lastkraftwagens mit einem Gewicht von mehr als 11 T und bis einschließlich 19 T GVW
138 M Fahrer eines schweren Lastkraftwagens mit einem Gewicht von mehr als 19 T GVW
150 M Hochqualifizierter Fahrer eines Lastkraftwagens (INTERNATIONAL TRANSPORT)

Überstunden:


Überstunden bezahlt + 25% * Überstunden bezahlt + 50% *
Fernfahrer – wöchentliche Stunden 36 Std. bis 43 Std. Mehr als 43 Std.
Fernfahrer – monatliche Stunden 152 Std. bis 186 Std. Mehr als 186 Std.
Kurzstreckenfahrer – wöchentliche Stunden 36 Std. bis 43 Std. Mehr als 43 Std.
Kurzstreckenfahrer – monatliche Stunden 152 Std.  bis 186 std. Mehr als 186 Std.


* Überstunden gelten als solche, wenn die Arbeitszeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche überschreitet (35 Stunden für Fernfahrer; 39 Stunden für Fernfahrer).

  • Beispiel: Gehalt für Fernfahrer, der 45 Stunden pro Woche gearbeitet hat:
    • 10.49 € * 35 Stunden
    • 13.11 € * 8 Stunden (von der 36. bis zur 43. Überstunden)
    • 15.73 € * 2 Stunden (von der 44. bis zur 45. Überstunden)

Sonntagsarbeit:

  • Mehr als (3) Stunden: 24,43 € pro Tag
  • Weniger als (3) Stunden: 10.50 € pro Tag

Nachtarbeit:

Es handelt sich um Nachtarbeit pro Arbeitsstunde zwischen 21.00 und 6.00 Uhr (gemäß Artikel 1 des Abkommens vom 14. November 2001 über Nachtarbeit im Zusammenhang mit dem Nationalen Tarifvertrag für den Straßenverkehr).

Weniger als 50 Arbeitsstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr / Monat   Stundenlohn + 20%
Mehr als 50 Arbeitsstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr / Monat   Stundenlohn + 25 %

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