2019: Französische Mindestlohn

Mit Wirkung ab dem 01.01.2019 wird der französische Mindestlohn auf 10,03 € brutto pro Stunde festgesetzt.

Sehr geehrte Kunden,

Mit Wirkung ab dem 01.01.2019 wird der französische Mindestlohn auf 10,03 € brutto pro Stunde festgesetzt.

Dies bedeutet, dass Ihren LKW-Fahrern für jede in Frankreich ab dem 1. Januar 2019 verbrachte Arbeitszeit mindestens 10,03 € bezahlt werden müssen und dass alle neuen Zertifikate oder erneuerten Zertifikate, die ab dem 1. Januar 2019 erstellt werden, muss mindestens den neuen Mindestlohn von 10,03 € pro Stunde haben.

Was ist bei der Berechnung des Mindestlohns für den Fahrer zu beachten?

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, was bei der Berechnung des Mindestlohns für den Fahrer während der Arbeitszeit in Frankreich zu beachten ist.

Basierend auf den von den französischen Behörden veröffentlichten Informationen:

Gemäß Absatz 7 Artikel 3 der Richtlinie 96/71 / EG vom 16. Dezember 1996,

Folgende Elemente können berücksichtigt werden:

der Lohn des Mitarbeiters
jede zusätzliche Bezahlung für Überstunden
jede Vergünstigung (z.b. Beschäftigungsdauer Bonus)
jede Endsendungszulagen (z.b. Auslandszulage)
jede Lohnnebenleistung

Diese Beträge sind in Brutto anzugeben.

Im Gegenteil, die als Erstattung von Ausgaben wie z.B. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten gezahlten Beiträge sollten nicht berücksichtigt werden auch wenn diese Beträge pauschal sind.

Woran Sie sich errinnern müssen, dass alle neuen Zertifikate oder erneuerten Zertifikate, die ab dem

1 Januar 2019 erstellt werden, muss mindestens den neuen Mindestlohn von 10,03 € pro Stunde haben.

 

Informationen zum Zertifikat Ihrer Fahrer: alle bis zum 31.12.2018 abgegebenen Zertifikate kann der Mindestlohn von 2018 angegeben werden, ohne dass sie korrigiert werden müssen. Stellen Sie jedoch sicher, dass die Gehaltsabrechnungen von 2019 dem neuen französischen Mindestlohn entsprechen, d.h. 10,03 € pro Stunde.

Lesen Sie mehr über die Veröffentlichung von Fahrerregeln in unserer  FAQ Rubrik.

Kontakt  posting.eu@move.dev.cc

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Mit Wirkung ab dem 01.01.2019 wird der französische Mindestlohn auf 10,03 € brutto pro Stunde festgesetzt.

Dies bedeutet, dass Ihren LKW-Fahrern für jede in Frankreich ab dem 1. Januar 2019 verbrachte Arbeitszeit mindestens 10,03 € bezahlt werden müssen und dass alle neuen Zertifikate oder erneuerten Zertifikate, die ab dem 1. Januar 2019 erstellt werden, muss mindestens den neuen Mindestlohn von 10,03 € pro Stunde haben.

Was ist bei der Berechnung des Mindestlohns für den Fahrer zu beachten?

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, was bei der Berechnung des Mindestlohns für den Fahrer während der Arbeitszeit in Frankreich zu beachten ist.

Basierend auf den von den französischen Behörden veröffentlichten Informationen:

Gemäß Absatz 7 Artikel 3 der Richtlinie 96/71 / EG vom 16. Dezember 1996,

Folgende Elemente können berücksichtigt werden:

der Lohn des Mitarbeiters
jede zusätzliche Bezahlung für Überstunden
jede Vergünstigung (z.b. Beschäftigungsdauer Bonus)
jede Endsendungszulagen (z.b. Auslandszulage)
jede Lohnnebenleistung

Diese Beträge sind in Brutto anzugeben.

Im Gegenteil, die als Erstattung von Ausgaben wie z.B. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten gezahlten Beiträge sollten nicht berücksichtigt werden auch wenn diese Beträge pauschal sind.

Woran Sie sich errinnern müssen, dass alle neuen Zertifikate oder erneuerten Zertifikate, die ab dem

1 Januar 2019 erstellt werden, muss mindestens den neuen Mindestlohn von 10,03 € pro Stunde haben.

 

Informationen zum Zertifikat Ihrer Fahrer: alle bis zum 31.12.2018 abgegebenen Zertifikate kann der Mindestlohn von 2018 angegeben werden, ohne dass sie korrigiert werden müssen. Stellen Sie jedoch sicher, dass die Gehaltsabrechnungen von 2019 dem neuen französischen Mindestlohn entsprechen, d.h. 10,03 € pro Stunde.

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