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Neuer Mindestlohn in Frankreich ab 29.02.2020

Die französische Regierung hat angekündigt, dass der französische Mindestbruttolohn ab dem 29.02.2020 10,39 € betragen wird.

Die Gehaltssätze für ausländische Transportunternehmen, die ihre Fahrer in Frankreich einstellen, werden dann wie folgt geändert:

Stundenlohn für Arbeiternehmer im Straßentransport von Waren:

Bitte beachten Sie:

Gemäß der französischen Vereinbarung werden Fahrer von Lastkraftwagen und Gelenkfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t GVW, die internationale Transporte durchführen, der Gruppe 7 mit einem Koeffizienten von 150 M gleichgestellt. Der für diese Fahrer geltende Mindestlohn sollte daher 10,39 € / brutto / pro Stunde betragen.

In der folgenden Tabelle finden Sie andere Fahrerkategorien:

Überstunden:

* Die Überstunden erhöhen sich, wenn die Arbeitszeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche überschreitet (35 Stunden für Fernfahrer; 39 Stunden für Kurzstreckenfahrer).

Beispiel: Fernfahrer verdienen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 45 Stunden:

10.15 € * 35 Std.

12.53 € * 8 Std. (von 36. bis 43. Extrastunden)

15.04 € * 2 Std. (von 44. und 45. Arbeitsstunden)

Sonntagsarbeit

Mehr als (3) Stunden: 24.20 € prämie/Tag

Weniger als (3) Stunden: 10.40 € prämie/Tag

Nachtarbeit:

Als Nachtarbeit gilt jede Arbeitsstunde zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens (gemäß Artikel L1321-7 des Transportgesetzes).

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen benötigen, oder registrieren Sie sich hier, wenn Sie einen Vertreter in Frankreich benötigen.

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