Die Nachfrist für die Nichteinhaltung der französischen Aufkleber für tote Winkel gilt nicht mehr!

Wichtig! Aufkleber für den toten Winkel für alle Fahrzeuge über 3,5, die auf französischen Straßen verwendet werden.

Die Nachfrist endet am 1. April 2021!

Derzeit können ausländische Spediteure noch von einer Nachfrist profitieren, müssen jedoch ab dem 1. April die Aufkleberanforderungen erfüllen, um die Strafen für fehlende Regeln zu vermeiden. 

Die Aufkleber müssen das offizielle Design der französischen Regierung verwenden und es gibt strenge Regeln für die Größe und Position der Aufkleber. 

Bitte denken Sie daran, wo genau die Aufkleber platziert werden sollen. 

Die Aufkleber müssen so angebracht werden, dass sie auf beiden Seiten und auf der Rückseite des Fahrzeugs sichtbar sind. Die Schilder müssen zwischen 0,90 m und 1,50 m über dem Boden angebracht werden.

Alle Fahrzeuge und Anhänger sollten mit Schildern ausgestattet sein: 

  • Auf der Rückseite, auf der rechten Seite (französischer Straßenrand)
  • Auf jeder Seite (links und rechts) zwischen 0 m und 1 m von der Vorderseite, ausgenommen Glasoberflächen
  • Bei Anhängern jede Seite (links und rechts) zwischen 0 m und 1 m hinter dem Achsschenkelbolzen (für Sattelanhänger) oder der Vorderkarosserie anderer Anhänger.

Vergessen Sie nicht die wichtigsten Bedingungen für Kabotageoperationen! 

Woran Sie sich erinnern sollten, wenn Sie durch Europa reisen.  

  • Kabotage-Operationen dürfen nur im Rahmen einer internationalen Reise durchgeführt werden
  • Wenn das endgültige Ziel der vorhergehenden internationalen Reise ein anderes Land als Frankreich ist, wird innerhalb von drei Tagen nach der Einreise des leeren Fahrzeugs in das Land maximal ein Kabotagevorgang in Frankreich genehmigt. Der Kabotagevorgang muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Entladen der international transportierten Fracht abgeschlossen sein.
  • Es sind maximal drei Kabotageoperationen mit drei separaten Frachtbriefen zulässig. Die drei Kabotageoperationen müssen innerhalb von sieben Tagen nach dem Entladen der international transportierten Fracht durchgeführt werden. 
  • 3,5T-Fahrzeuge unterliegen hinsichtlich der Kabotage den gleichen Regeln wie schwere Fahrzeuge. 

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