Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Transportunternehmen

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Mehrwertsteuerrückerstattung

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Eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung ermöglicht es Transportunternehmen, die im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer auf Kraftstoff, Mautgebühren, Unterkunft und Betriebsausgaben in ganz Europa zurückzufordern.

Wenn Ihre Flotte international tätig ist, haben Sie Anspruch auf eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung in mehreren EU-Ländern. Dennoch verlieren viele Transportunternehmen jedes Jahr Tausende von Euro aufgrund von Verwaltungsfehlern, versäumten Fristen oder nicht konformen Rechnungen.

Wir helfen Transportunternehmen, ihre Mehrwertsteuerrückerstattung schnell, gesetzeskonform und mit minimalem internem Arbeitsaufwand zu erhalten.

Fastvat – Erstattung von Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer

WELCHE OPTION ZUR MEHRWERTSTEUERRÜCKERSTATTUNG IST DIE RICHTIGE FÜR SIE?

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Mit unserem sicheren System zur Mehrwertsteuerrückerstattung finanzieren wir die erstattungsfähige Mehrwertsteuer vor und überweisen den Betrag wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich an Ihr Unternehmen.

Kein Warten auf die Steuerbehörden.

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Wenn Sie keine Vorfinanzierung benötigen, übernehmen wir die Einreichung und Abwicklung Ihrer transportbezogenen Mehrwertsteueranträge in ganz Europa und ausgewählten Nicht-EU-Ländern.

Wir sorgen für eine korrekte Abrechnung, die Einhaltung lokaler Vorschriften und eine fristgerechte Einreichung, um Ihre Mehrwertsteuerrückerstattung zu maximieren, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

WIE KÖNNEN WIR IHNEN BEI DER RÜCKERSTATTUNG IHRER MEHRWERTSTEUER HELFEN?

FastVAT ist in der gesamten Europäischen Union tätig und unterstützt sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen bei der Beantragung von Mehrwertsteuerrückerstattungen, sofern dies nach den lokalen Rechtsvorschriften zulässig ist. Wir kümmern uns auch um die Mehrwertsteuerrückerstattung in ausgewählten Ländern außerhalb der EU und gewährleisten dabei die vollständige Einhaltung der geltenden Steuervorschriften.

27 EU-Länder

Schweiz

Norwegen

Großbritannien

Wer hat Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung?

GÜTERTRANSPORTUNTERNEHMEN

Die Mehrwertsteuer ist vor allem auf Betriebsausgaben wie Diesel, Mautgebühren, Tunnelgebühren und bestimmte straßenbezogene Abgaben erstattungsfähig. Die Anspruchsberechtigung hängt von den örtlichen Vorschriften und dem Status des Unternehmens ab, wobei für Transportunternehmen aus Nicht-EU-Ländern und für Unternehmen, die ihre eigenen Waren befördern, häufig zusätzliche Anforderungen gelten.

REISEBUSUNTERNEHMEN

Reisebusunternehmen haben unter Umständen Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung, wobei die Voraussetzungen von Land zu Land variieren. Die Mehrwertsteuerregelungen für diese Tätigkeit sind innerhalb der EU nicht harmonisiert, und nur ausgewählte Mitgliedstaaten gestatten Anträge gemäß der Richtlinie 2008/9/EG, wobei lokale Bedingungen gelten.

WIE FUNKTIONIERT DAS?

Schritt 1
Beauftragen Sie FASTVAT als Ihren Vertreter für die Mehrwertsteuerrückerstattung, indem Sie die von uns zugesandten Unterlagen unterzeichnen.
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Schritt 2
Senden Sie uns alle Ihre erstattungsfähigen Rechnungen für Kraftstoff, Mautgebühren und sonstige Ausgaben mit ausländischer Mehrwertsteuer, die erstattet werden soll. FastVAT bietet diesen Service allen Transportunternehmen an, unabhängig von Ihren Lieferanten.
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Schritt 3
FASTVAT analysiert Ihre Rechnungen und gibt Ihnen eine Schätzung der Beträge, die Sie in den einzelnen Ländern zurückerhalten können.
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Schritt 4
Wenn Sie sich für die Vorfinanzierung entschieden haben: Wir überweisen die erstattungsfähigen Beträge innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt Ihrer elektronischen Rechnungen auf Ihr Bankkonto.
Wenn Sie sich für die Standardrückerstattung entschieden haben: Wir reichen Ihre Erstattungsanträge bei den zuständigen Steuerbehörden ein und begleiten den Vorgang bis zum Abschluss der Rückerstattung.
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Schritt 5
Bei der Vorfinanzierung: FASTVAT reicht Ihre Erstattungsanträge bei den Steuerbehörden ein und begleitet den Vorgang bis zur vollständigen Erstattung. Bei der Standarderstattung: Sie erhalten Ihre erstatteten Beträge, sobald diese von den Steuerbehörden ausgezahlt wurden (die gesetzliche Frist für die Erstattung der Mehrwertsteuer durch die Steuerbehörden beträgt 4 bis 6 Monate ab Einreichung des Antrags).
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Schritt 6
Verzögert sich die Rückerstattung oder verlangen die Steuerbehörden zusätzliche Unterlagen? FASTVAT prüft die Unterlagen und beantwortet die Schreiben des Finanzamts, um den Erfolg Ihrer Rückerstattungsanträge sicherzustellen.
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Wir helfen Ihnen, die Mehrwertsteuer in allen 27 EU-Ländern und darüber hinaus zurückzufordern.

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Neben der Mehrwertsteuerrückerstattung können Transportunternehmen in einigen europäischen Ländern auch die Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff zurückfordern. Diese zusätzliche Rückerstattung kann die Kraftstoffkosten erheblich senken.

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Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuerrückerstattung für Transportunternehmen

Was versteht man unter Mehrwertsteuerrückerstattung für Transportunternehmen?

Durch die Mehrwertsteuerrückerstattung können Transportunternehmen die im Ausland entrichtete Mehrwertsteuer auf Betriebsausgaben wie Diesel, Mautgebühren, Fahrzeugwartung und Fahrerkosten zurückfordern. Internationale Transportunternehmen können die Mehrwertsteuer gemäß der EU-Richtlinie 2008/9/EG oder im Rahmen nationaler Erstattungssysteme außerhalb der EU zurückfordern.

Welche Transportunternehmen haben Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattungen?

Zu den berechtigten Unternehmen gehören in der Regel:

  • Straßentransportunternehmen
  • Spediteure
  • Logistikunternehmen
  • Flottenbetreiber
  • Internationale Transportunternehmen
  • Reisebusunternehmen (vorbehaltlich nationaler Vorschriften)

Das Unternehmen muss umsatzsteuerlich registriert sein und darf nicht in dem Land ansässig sein, in dem die Mehrwertsteuer gezahlt wurde.

Welche Mehrwertsteuerausgaben können Transportunternehmen geltend machen?

Transportunternehmen können in der Regel die Mehrwertsteuer auf folgende Leistungen zurückfordern:

  • Diesel und Kraftstoff
  • Mautgebühren
  • Tunnel und Brücken
  • Parkgebühren
  • Fahrzeugreparaturen und -wartung
  • Ersatzteile
  • AdBlue
  • Unterkunft für Fahrer

Die Anspruchsberechtigung hängt von den örtlichen Steuerbestimmungen ab.

Können Transportunternehmen die Mehrwertsteuer auf Kraftstoff europaweit zurückfordern?

Ja, die Mehrwertsteuer auf Kraftstoff ist in den meisten EU-Ländern in der Regel erstattungsfähig, sofern die Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Allerdings:

  • In einigen Ländern werden Teilabzüge vorgenommen
  • Es können Mindestanspruchsgrenzen gelten
  • Möglicherweise sind bestimmte Unterlagen erforderlich

Die korrekte Einhaltung der Rechnungsvorschriften ist entscheidend, um eine Ablehnung zu vermeiden.

Bis wann muss ein Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung gestellt werden?

Für in der Europäischen Union ansässige Transportunternehmen müssen Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung gemäß der EU-Richtlinie 2008/9/EG bis zum 30. September des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Mehrwertsteuer angefallen ist.

Beispiel: Für im Jahr 2025 gezahlte Mehrwertsteuer muss der Erstattungsantrag bis zum 30. September 2026 gestellt werden.

Verspätete Einreichungen werden in der Regel abgelehnt und können nicht bearbeitet werden.

Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können die Fristen je nach den nationalen Erstattungsverfahren variieren.

Wie lange dauert eine Mehrwertsteuerrückerstattung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Monaten, je nach Land und dem Prüfungsverfahren der Steuerbehörde.

Es kann zu Verzögerungen kommen, wenn die Behörden während der Prüfung zusätzliche Unterlagen oder Klarstellungen anfordern.

Wenn Unternehmen jedoch unseren Vorfinanzierungsservice nutzen, müssen sie nicht auf den Abschluss des Verfahrens durch die Steuerbehörden warten: Der erstattungsfähige Mehrwertsteuerbetrag wird gemäß den vereinbarten Bedingungen vorfinanziert, was den Cashflow erheblich verbessert.

Können Transportunternehmen die Mehrwertsteuer auf Mautgebühren zurückfordern?

Ja. Die Mehrwertsteuer auf Mautgebühren ist für Straßentransportunternehmen oft erstattungsfähig.

Die Erstattungsvoraussetzungen hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Das Land, in dem Mautgebühren gezahlt wurden
  • Die Art des Mautsystems
  • Lokale Mehrwertsteuerbestimmungen

In einigen Ländern ist die Erstattung für bestimmte Mautkategorien eingeschränkt.

Können Transportunternehmen aus Nicht-EU-Ländern Mehrwertsteuerrückerstattungen beantragen?

Ja, Transportunternehmen aus Nicht-EU-Ländern können in bestimmten Ländern unter nationalen Erstattungsverfahren die Mehrwertsteuer zurückfordern, vorbehaltlich der Anspruchsvoraussetzungen und Gegenseitigkeitsabkommen.

Was passiert, wenn mein Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung abgelehnt wird?

Wird ein Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung abgelehnt, fordern die Steuerbehörden in der Regel zusätzliche Unterlagen, Klarstellungen oder Korrekturen an.

Die meisten Ablehnungen erfolgen aus folgenden Gründen:

  • Fehlende Angaben auf Rechnungen
  • Nicht konforme Unterlagen
  • Falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
  • Es fehlt ein Zahlungsnachweis

In vielen Fällen kann der Antrag korrigiert und erneut eingereicht werden.

Um das Risiko einer Ablehnung zu verringern und die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, übernimmt Move Expert die Prüfung, Vorbereitung und Überwachung von Anträgen auf Mehrwertsteuerrückerstattung, um Fehler zu vermeiden und die Genehmigungsquote zu maximieren.

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung wenden Sie sich bitte an unsere Teams.