Erinnerung: neue Mindeststundensätze in Deutschland und in den Niederlanden ab 1. Juli 2021

Wie bereits bekannt, kündigen die deutschen und niederländischen Behörden regelmäßig Änderungen des Mindestlohns an. Jedes Jahr zum 1. Januar und zum 1. Juli sollten internationale Transportunternehmen die aktuell geltenden Sätze in Deutschland und in den Niederlanden überprüfen und bei der Berechnung der Monatsgehälter ihrer Fahrer die neuen Sätze anwenden.

Hier kurz eine Übersicht über die ab 1. Juli 2021 geltenden neuen Tarife:

Deutschland

Nach dem Plan der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn in Deutschland bis Juli 2022 regelmäßig zu erhöhen, wird die nächste Erhöhung zum 1. Juli 2021 erfolgen und den neuen Mindestlohn auf 9,60 € pro Stunde festlegen:

  • Ab dem 1. Januar 2021: 9,50 €
  • – Ab dem 1. Juli 2021: EUR 9,60 
  • – Ab 1. Januar 2022: 9,82 EUR
  • – Ab 1. Juli 2022: EUR 10,45

Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass der Stundenlohn, der ihren Fahrern für die in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden gezahlt wird, ab dem 01.07.2021 den Betrag von 9,60 EUR erreicht

Die Niederlande

Nach dem niederländischen Gesetz ist der Mindestlohn niedriger, wenn Ihr Fahrer jünger als 21 Jahre ist und alle 6 Monate wird der Mindestlohnbetrag angepasst. Dies geschieht jedes Jahr am 1. Januar und am 1. Juli, so dass ab dem 1. Juli 2021 die neuen geltenden Mindestlohnsätze für eine volle Arbeitswoche folgende sein werden:

AlterPro MonatPro WochePro Tag
21 Jahre und älter1.701,00 €392,55 €78,51 €
20 Jahre1.360,00 €314,05 €62,81 €
19 Jahre1.020,60 €235,55 €47,11 €
18 Jahre   850,50 €196,30 €39,26 €

Das Gesetz kennt keinen gesetzlichen Mindeststundenlohn. Er kann unterschiedlich sein, je nach Anzahl der Stunden, die als normale Arbeitszeit gezählt werden. In den meisten Tarifverträgen ist die Arbeitszeit für eine Vollzeitbeschäftigung auf 36, 38 oder 40 Stunden pro Woche festgelegt.

Für den konkreten Stundenlohn ist zu prüfen, ob die volle Wochenarbeitszeit des Fahrers 36 Stunden, 38 Stunden oder 40 Stunden betrug.

Wenn die volle Wochenarbeitszeit des Fahrers jedoch 40 Stunden beträgt, sollte der Mindestlohnsatz pro Stunde nicht weniger als 9,72 EUR betragen.

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