Versenden von Fahrern in Frankreich (Macron): Aktualisierung der Stundensätze

Stundenlohn, Überstunden und Nachtarbeit:

Der französische Mindeststundenlohn beträgt seit dem 1. Januar 2019 10,03 € brutto pro Stunde (Dekret 2018 – 1173 vom 19. Dezember 2018). Der nationale Mindestlohn gilt auch für den Verkehrssektor, mit Ausnahme der Kategorie der Facharbeiter, wie sie im Tarifvertrag für den Warentransport festgelegt ist. (Vereinbarung vom 6. März 2018, in Kraft getreten am 25. April 2019)

Stundenlohn für Arbeitnehmer im Straßentransport von WAREN:

Gruppe Definition des Fahrers Koeffizient Koeffizient Stundenlohn
3 bis Fahrer eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t GVW 118M 10.03 €
4 Fahrer eines Lkw mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 11 t GVW 120M 10.03 €
5 Fahrer eines Lkw mit einem Gewicht von mehr als 11 t und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 19 t GVW 128M 10.03 €
6 Fahrer eines Lastkraftwagens mit einem Gesamtgewicht von mehr als 19 t GVW 138M 10.03 €
7 Hochqualifizierter Fahrer eines Lkw 150M 10.21 €

 

Gemäß dem nationalen Tarifvertrag für den Straßenverkehr muss der Stundenlohn für Arbeitnehmer im Straßenverkehr und für Nebentätigkeiten im Straßenverkehr entsprechend den im Unternehmen verbrachten Jahren erhöht werden:

+2%, +4%, +6% und +8% nach 2, 5, 10 und 15 Dienstjahren im Unternehmen.

Überstunden:

  Überstunden+ 25% * Überstunden+ 50% *
Fernfahrer – wöchentliche Stunden 36 Std. bis 43 Std. Mehr als 43 Std.
Fernfahrer – monatliche Stunden 152 Std. bis 186 Std. Mehr als 186 Std.
Kurzstreckenfahrer- wöchentliche Stunden 36 Std. bis 43 Std. Mehr als 43 Std.
Kurzstreckenfahrer – monatliche Stunden 152 Std. bis 186 Std. Mehr als 186 Std.

Die Überstunden erhöhen sich, wenn die Arbeitszeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche überschreitet (35 Stunden für Fernfahrer; 39 Stunden für Kurzstreckenfahrer).

Beispiel: Fernfahrer verdienen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 45 Stunden:

03 € * 35 std.

53 € * 8 Std. (von 36. bis 43. Extrastunden)

04 € * 2 Std. (von 44. und 45. Arbeitsstunden)

Sonntagsarbeit

Mehr als (3) Stunden: 23.77 € prämie/Tag

Weniger als (3) Stunden: 10.22 € prämie /Tag

 

Nachtarbeit:

Als Nachtarbeit gilt jede Arbeitsstunde zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens (gemäß Artikel L1321-7 des Transportgesetzes).

Weniger als 50 monatliche Arbeitsstunden zwischen 22 und 5 Uhr  Stundensatz + 20 %
Mehr als 50 monatliche Arbeitsstunden zwischen 22 und 5 Uhr Stundensatz + 25 %

 

 

Gemäß dem nationalen Tarifvertrag für die Personenbeförderung muss der Stundenlohn für Arbeitnehmer entsprechend den im Unternehmen verbrachten Jahren erhöht werden:

+2%, +4%, +6% und +8% nach 2, 5, 10 und 15 Dienstjahren im Unternehmen.

Gemäß dem nationalen Tarifvertrag erhöhen sich die Zahlen in der obigen Tabelle wie folgt:

– 3 %: Arbeiter mit mechanischen Qualifikationen oder Registrierkasse;

– Sonntag und Feiertage:

Mehr als (3) Stunden: 27,77 € prämie/Tag

Weniger als (3) Stunden: 13,89 prämie /Tag

Stundenlohn, Überstunden und Nachtarbeit:

Der französische Mindeststundenlohn beträgt seit dem 1. Januar 2019 10,03 € brutto pro Stunde (Dekret 2018 – 1173 vom 19. Dezember 2018). Der nationale Mindestlohn gilt auch für den Verkehrssektor, mit Ausnahme der Kategorie der Facharbeiter, wie sie im Tarifvertrag für den Warentransport festgelegt ist. (Vereinbarung vom 6. März 2018, in Kraft getreten am 25. April 2019)

Stundenlohn für Arbeitnehmer im Straßentransport von WAREN:

Stundenlohn für Arbeitnehmer im Straßentransport von WAREN
Gemäß dem nationalen Tarifvertrag für den Straßenverkehr muss der Stundenlohn für Arbeitnehmer im Straßenverkehr und für Nebentätigkeiten im Straßenverkehr entsprechend den im Unternehmen verbrachten Jahren erhöht werden:
+2%, +4%, +6% und +8% nach 2, 5, 10 und 15 Dienstjahren im Unternehmen.

Überstunden:

Überstunden

Die Überstunden erhöhen sich, wenn die Arbeitszeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche überschreitet (35 Stunden für Fernfahrer; 39 Stunden für Kurzstreckenfahrer).

Beispiel: Fernfahrer verdienen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 45 Stunden:

03 € * 35 std.

53 € * 8 Std. (von 36. bis 43. Extrastunden)

04 € * 2 Std. (von 44. und 45. Arbeitsstunden)

Sonntagsarbeit

Mehr als (3) Stunden: 23.77 € prämie/Tag

Weniger als (3) Stunden: 10.22 € prämie /Tag

Nachtarbeit:

Als Nachtarbeit gilt jede Arbeitsstunde zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens (gemäß Artikel L1321-7 des Transportgesetzes).

Nachtarbeit
Nachtarbeit

Gemäß dem nationalen Tarifvertrag für die Personenbeförderung muss der Stundenlohn für Arbeitnehmer entsprechend den im Unternehmen verbrachten Jahren erhöht werden:

+2%, +4%, +6% und +8% nach 2, 5, 10 und 15 Dienstjahren im Unternehmen.

Gemäß dem nationalen Tarifvertrag erhöhen sich die Zahlen in der obigen Tabelle wie folgt:

– 3 %: Arbeiter mit mechanischen Qualifikationen oder Registrierkasse;

– Sonntag und Feiertage:

Mehr als (3) Stunden: 27,77 € prämie/Tag

Weniger als (3) Stunden: 13,89 prämie /Tag

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